Stationäre Pflege

Hier finden Sie einen Überblick über stationäre Pflegeeinrichtungen (Lang- & Kurzzeitpflege) in Münster und Umgebung.

In der Heimpflege bleiben die bestehende Sätze nach der Reform 2008 in Stufe I (1.023 Euro) und II (1.279 Euro) unverändert. Nur in Stufe III und bei "Härtefällen" gibt es eine Anhebung:

 

Pflegestufe 2010 2012
Stufe III 1.510 Euro 1.550 Euro
Härtefall 1.825 Euro 1.918 Euro

 

5. Teilstationäre Pflege

Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat erstattet.
Folgende Höchstsätze gelten:

 

Pflegestufe 2010 2012
I 440 Euro 450 Euro
II 1.040 Euro 1.100 Euro
III 1.510 Euro 1.550 Euro



6. Kurzzeitpflege

Die Erstattung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu:

 

Pflegestufe

2010 2012
I, II, III und
Härtefall
1.510 Euro 1.550 Euro
 
7. vollstationäre Pflege und Pflege un vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
 
7.1 Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis zu folgenden monatlichen Höchstsätzen erstattet:
 
Pflegestufe 2010 2012
I 1.023 Euro 1.023 Euro
II 1.279 Euro 1.279 Euro 
III 1.510 Euro 1.550 Euro
Härtefall 1.825 Euro

1.918 Euro


7.2 Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Es werden 10% des Rechnungsbetrages, max. 256,00 Euro je Kalendermonat gezahlt.
 
8. Betreuungsleistungen
 
8.1 ambulante Betreuungsleistungen
Je nach Umfang des Betreuungsbedarfes können folgende Beträge erstattet werden:
 
Leichter Umfang 100 Euro/Monat 1.200 Euro/Jahr
Erhöhter Umfang 200 Euro/Monat 2.400 Euro/Jahr
 
8.2 stationäre Betreuungsleistungen
Bei einem festgestellten Betreuungsbedarf kann der in der Vergütungsvereinbarung definierte Zuschlag erstattet werden.
 
9. Pflegezeit
Für die Organisation und/oder die Pflege naher Angehöriger können Leistungen bei einer Freistellung von der Arbeit von bis zu 6 Monaten beansprucht werden.