staatliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Besser vorher bescheid wissen!"Was steht mir im Pflegefall eigentlich zu? Was bekomme ich woher?!? Was muß ich selbst bezahlen?"
Diese Fragen sind den meisten am dringendsten wenn es um das Thema Pflege und die damit verbundenen Kosten geht.
Die freundlichen und stehts engagierten Damen und Herren vom Informationsbüro Pflege der Stadt Münster sind kompetente Ansprechpartner und helfen mit Rat und Tat. Aber auch die meisten Pflegedienste und Pflegeheime bieten Pflegeberatungen an.
In den oben genannten Kategorien haben wir Ihnen die entsprechenden Leistungen schon aufgeführt, hier fassen wir nochmals alle Leistungen und Hinweise übersichtlich für Sie zusammen.
Nutzen Sie gerne unseren Service und fordern Sie, kostenfrei und unverbindlich, die aktuellen Zahlen der Pflegeversicherung als Broschüre bei uns an - wir senden sie Ihnen gerne und zeitnah zu.
1. Häusliche Pflegehilfe
Die Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe werden je Kalendermonat bis zu folgenden Sätzen erstattet:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 440 Euro | 450 Euro |
| Stufe II | 1.040 Euro | 1.100 Euro |
| Stufe III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
| Härtefall | 1.918 Euro | 1.918 Euro |
2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 225 Euro | 235 Euro |
| Stufe II | 430 Euro | 440 Euro |
| Stufe III | 685 Euro | 700 Euro |
2.2 Für den Beratungseinsatz werden max. erstattet:
| Pflegestufe |
2010 | 2012 |
| I und II | 21,00 Euro | 21,00 Euro |
| III | 31,00 Euro | 31,00 Euro |
3. Häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
Die Erstattung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| I, II, III und Härtefall |
1.510 Euro | 1.550 Euro |
Für Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad gelten die Erstattungssätze des Pflegegeldes. Zusätzliche Ausgaben können max. bis zu den o.g. Beträgen berücksichtigt werden.
4. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
4.1 Technische Hilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen. Deshalb: Bitte informieren Sie Ihre Pflegeversicherung rechtzeitig, wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen.
4.2 Aufwendung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu 31 Euro je Kalendermonat erstattet.
4.3 Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes werden bis zu 2.557 Euro je Maßnahme erstattet.
5. Teilstationäre Pflege
Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat erstattet.
Folgende Höchstsätze gelten:
| Pflegestufe |
2010 | 2012 |
| I | 440 Euro | 450 Euro |
| II | 1.040 Euro | 1.100 Euro |
| III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
In der Heimpflege bleiben die bestehende Sätze nach der Reform 2008 in Stufe I (1.023 Euro) und II (1.279 Euro) unverändert. Nur in Stufe III und bei "Härtefällen" gibt es eine Anhebung:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| I | 440 Euro | 450 Euro |
| II | 1.040 Euro | 1.100 Euro |
| III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
6. Kurzzeitpflege
Die Erstattung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu:
|
Pflegestufe |
2010 | 2012 |
| I, II, III und Härtefall |
1.510 Euro | 1.550 Euro |
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| I | 1.023 Euro | 1.023 Euro |
| II | 1.279 Euro | 1.279 Euro |
| III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
| Härtefall | 1.825 Euro |
1.918 Euro |
| Leichter Umfang | 100 Euro/Monat | 1.200 Euro/Jahr |
| Erhöhter Umfang | 200 Euro/Monat | 2.400 Euro/Jahr |
Bei einem festgestellten Betreuungsbedarf kann der in der Vergütungsvereinbarung definierte Zuschlag erstattet werden.
Weitere Punkte der Pflegereform von 2008:
Inflationsausgleich:
Ab 2015 sollen die Pflegesätze regelmäßig "dynamisiert" werden, d.h. alle drei Jahre sollen die Leistungen an die allgemeine Preissteigerung angepasst werden.
Demenzkranke:
Altersverwirrte Menschen erhalten mehr Hilfe. Statt des bisherigen Pauschbetrags von 460 Euro gibt es jetzt jährlich 1.200 Euro bei geringem und 2.400 Euro bei hohem Betreuungsbedarf.
Pflegezeit für Beschäftigte:
Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine unbezahlte kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.
Pflegestützpunkte:
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bekommen künftig Hilfe aus einer Hand. Wohnortnahe Anlaufstellen werden Unterstützung rund um die Pflegeorganisation, Leistungen und Anträge bieten. Jedes Bundesland wird selbst entscheiden, ob es Pflegestützpunkte beantragt. Eingerichtet werden diese dann von den Pflegekassen. Der Bund stellt für diese Dienstleistung bis 2011 insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung.
In Münster werden 3 Pflegestützpunkte eingerichtet. Wir werden Sie informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
Verbraucherzentrale hilft beim Besuch der Gutachter
"Pflegegutachten – Die Einstufung durch den medizinischen Dienst"
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine neue Broschüre herausgegeben:
Pflegegutachten – die Einstufung durch den medizinischen Dienst (4,80 Euro) erhältlich in allen Geschäftsstellen der Verbraucherzentrale sowie unter Tel. 0211 / 38 09 – 0
Beigefügt ist ein Pflegetagebuch
Inhalt der Broschüre “Was wollen die Gutachter wissen? Was muss ich wissen?” und gibt Verhaltenstipps. www.vz-nrw.de
