Ambulante Pflegedienste
Hier stellen wir Ihnen verschiedene ambulante Pflegedienste aus Münster und Umgebung vor. Wählen Sie einfach links unter den Rubriken aus.
Unsere Partner stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
1. Häusliche Pflegehilfe
Die Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe werden je Kalendermonat bis zu folgenden Sätzen erstattet:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 440 Euro | 450 Euro |
| Stufe II | 1.040 Euro | 1.100 Euro |
| Stufe III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
| Härtefall | 1.918 Euro | 1.918 Euro |
2.1 Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| Stufe I | 225 Euro | 235 Euro |
| Stufe II | 430 Euro | 440 Euro |
| Stufe III | 685 Euro | 700 Euro |
2.2 Für den Beratungseinsatz werden max. erstattet:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| I und II | 21,00 Euro | 21,00 Euro |
| III | 31,00 Euro | 31,00 Euro |
3. Häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
Die Erstattung erfolgt unabhängig von der Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| I, II, III und Härtefall | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
Für Verwandte/Verschwägerte bis zum 2. Grad gelten die Erstattungssätze des Pflegegeldes. Zusätzliche Ausgaben können max. bis zu den o.g. Beträgen berücksichtigt werden.
4. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
4.1 Technische Hilfsmittel werden vorrangig leihweise überlassen. Deshalb: Bitte informieren Sie Ihre Pflegeversicherung rechtzeitig, wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen.
4.2 Aufwendung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel werden bis zu 31 Euro je Kalendermonat erstattet.
4.3 Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes werden bis zu 2.557 Euro je Maßnahme erstattet.
5. Teilstationäre Pflege
Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat erstattet.
Folgende Höchstsätze gelten:
| Pflegestufe | 2010 | 2012 |
| I | 440 Euro | 450 Euro |
| II | 1.040 Euro | 1.100 Euro |
| III | 1.510 Euro | 1.550 Euro |
Weitere Punkte der Pflegereform von 2008:
Inflationsausgleich:
Ab 2015 sollen die Pflegesätze regelmäßig "dynamisiert" werden, d.h. alle drei Jahre sollen die Leistungen an die allgemeine Preissteigerung angepasst werden.
Demenzkranke:
Altersverwirrte Menschen erhalten mehr Hilfe. Statt des bisherigen Pauschbetrags von 460 Euro gibt es jetzt jährlich 1.200 Euro bei geringem und 2.400 Euro bei hohem Betreuungsbedarf.
Pflegezeit für Beschäftigte:
Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch auf eine unbezahlte kurzzeitige Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit.
Pflegestützpunkte:
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bekommen künftig Hilfe aus einer Hand. Wohnortnahe Anlaufstellen werden Unterstützung rund um die Pflegeorganisation, Leistungen und Anträge bieten. Jedes Bundesland wird selbst entscheiden, ob es Pflegestützpunkte beantragt. Eingerichtet werden diese dann von den Pflegekassen. Der Bund stellt für diese Dienstleistung bis 2011 insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung.
In Münster werden 3 Pflegestützpunkte eingerichtet. Wir werden Sie informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.
Verbraucherzentrale hilft beim Besuch der Gutachter
"Pflegegutachten – Die Einstufung durch den medizinischen Dienst"
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine neue Broschüre herausgegeben:
Pflegegutachten – die Einstufung durch den medizinischen Dienst (4,80 Euro) erhältlich in allen Geschäftsstellen der Verbraucherzentrale sowie unter Tel. 0211 / 38 09 – 0
Beigefügt ist ein Pflegetagebuch
Inhalt der Broschüre “Was wollen die Gutachter wissen? Was muss ich wissen?” und gibt Verhaltenstipps. www.vz-nrw.de
